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   VG Cottbus, 02.02.2018 - 3 L 84/18   

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https://dejure.org/2018,2369
VG Cottbus, 02.02.2018 - 3 L 84/18 (https://dejure.org/2018,2369)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.02.2018 - 3 L 84/18 (https://dejure.org/2018,2369)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 3 L 84/18 (https://dejure.org/2018,2369)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 04.08.2017 - 8 L 1261.16

    Anordnung auf Duldung einer Feuerstättenschau; Zutrittsrecht der Mitarbeiter der

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2018 - 3 L 84/18
    Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der eine Duldungsverfügung entgegen wirken soll, liegt insoweit in der Nichtdurchführung der fälligen Feuerstättenschau und damit in der objektiv gegebenen Verhinderung einer vorsorgenden Gefahrenabwehr (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 04. August 2017 - 8 L 1261.16 -, Rn. 26, juris).

    Im ordnungsrechtlichen Bereich ist bei Vorliegen einer Gefahr (hier überfällige Feuerstättenschau) das Einschreiten der Ordnungsbehörde durch das Gesetz regelmäßig intendiert (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 04. August 2017 - 8 L 1261.16 -, Rn. 29, juris).

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2018 - 3 L 84/18
    Entsprechend den zu empfangsbedürftigen Willenserklärungen im Zivilrecht entwickelten Grundsätzen nach §§ 133, 157 BGB ist bei Verwaltungsakten nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden (sog. natürliche Auslegung), sondern auf die objektive Erklärungsbedeutung (sog. normative Auslegung), wie sie der Empfänger verstehen musste, abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 7/11 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2018 - 3 L 84/18
    Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1983 - 3 C 11/82 -, juris).
  • VG Aachen, 16.07.2021 - 9 K 345/20

    Schornsteinfeger; Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid;

    A.A. wohl VG Cottbus, Beschluss vom 2. Februar 2018 - 3 L 84/18 -, juris, Rn. 11.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 B 462/20 -, a.a.O., Rn. 9; VG Würzburg, Urteil vom 15. Juli 2019 - W 8 K 19.169 -, juris, Rn. 29; VG Cottbus, Beschluss vom 2. Februar 2018 - 3 L 84/18 -, a.a.O., Rn. 12.

  • VG Düsseldorf, 26.02.2021 - 29 L 239/21

    Feuerstättenschau, Duldungsverfügung, Unverletzlichkeit der Wohnung,

    vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 2. Februar 2018 - 3 L 84/18, juris Rn. 12; Schira, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, 3. Aufl. 2018, § 1 Rn. 27.
  • VG Würzburg, 10.01.2022 - W 8 S 21.1647

    Eilrechtsschutz, Duldung der Feuerstättenschau, häufige berufsbedingte

    Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der eine Duldungsverfügung entgegenwirken soll, liegt insoweit in der Nichtdurchführung der fälligen Feuerstättenschau und damit in der objektiv gegebenen Verhinderung einer vorsorgenden Gefahrenabwehr (vgl. VG Cottbus, B.v. 2.2.2018 - 3 L 84/18 - juris Rn. 12; VG Berlin B.v. 4.8.2017 - 8 L 1261.16 - juris, Rn. 26; Schira, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, 3. Aufl. 2018, § 1 Rn. 27.) Folglich ändert auch ein möglicherweise fehlendes Vertretenmüssen infolge terminlicher Schwierigkeiten der Antragsteller nichts daran, dass sie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den Zutritt zu ihren Anwesen entgegen ihrer Pflicht aus § 1 Abs. 3 SchfHwG verweigert haben.
  • VG Bayreuth, 09.12.2022 - B 4 K 22.676

    Keine Wahl- bzw. Tauschmöglichkeit bezüglich der Person des die Feuerstättenschau

    Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der eine Duldungsverfügung entgegenwirken soll, liegt insoweit in der Nichtdurchführung der fälligen Feuerstättenschau und damit in der objektiv gegebenen Verhinderung einer vorsorgenden Gefahrenabwehr (vgl. VG Cottbus, B.v. 02.02.2018 - 3 L 84/18 - juris Rn. 12; VG Berlin B.v. 04.08.2017 - 8 L 1261.16 - juris Rn. 26; Schira, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, 3. Aufl. 2018, § 1 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18001
OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18 (https://dejure.org/2018,18001)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.05.2018 - 3 L 84/18 (https://dejure.org/2018,18001)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 3 L 84/18 (https://dejure.org/2018,18001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung des internen Schutzes für einen Asylantragsteller aus Afghanistan bei Gefahr der Verfolgung durch die Taliban im Falle der Rückkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung des internen Schutzes für einen Asylantragsteller aus Afghanistan bei Gefahr der Verfolgung durch die Taliban im Falle der Rückkehr

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18
    Zu den subjektiven Umständen gehören z.B. Alter, Geschlecht, familiärer und biographischer Hintergrund einschließlich einer ggf. bestehenden Verfolgungssituation, Gesundheitszustand, finanzielle Situation bezogen auf Vermögen und Erwerbsmöglichkeiten, Leistungen aus Hilfsangeboten für Rückkehrer, bestehende Fähigkeiten, vorhandene Ausbildungen, Berufserfahrung, das Vorhandensein von tragfähigen Beziehungen bzw. Netzwerken am Ort des internen Schutzes, Kenntnisse zumindest einer der am Ort des internen Schutzes gesprochenen Sprache sowie ggf. auch die Volkszugehörigkeit (vgl. VGH BW, Urteil vom 16. Oktober 2017 - A 11 S 512/17 -, juris Rn. 80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 A 2103/15.A -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18
    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 8 LA 146/15 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 14.11.2017 - 9 K 12078/16

    Paschtunisch; Polizei; verwandt; Drohbrief; Taliban; Kabul; Sicherheit; humanitär

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Zulassungsschrift in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. November 2017 (- 9 K 12078/16.A -, juris Rn. 47 ff.).
  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 13a ZB 12.30423

    Asylrecht Afghanistan; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils stellen aber nach der gegenüber § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorrangigen und abschließenden Regelung des § 78 Abs. 3 AsylG im Asylklageverfahren keinen Berufungszulassungsgrund dar (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 L 20/16 - BayVGH, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 13a ZB 12.30423 -, juris).
  • VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 5 K 17.31503

    Erfolglose Asylklage eines Afghanen paschtunischer Volkszugehörigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2018 - 3 L 84/18
    Auch das Verwaltungsgericht Augsburg nimmt in der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 20. November 2017 (- Au 5 K 17.31503 -, juris Rn. 26) hinsichtlich einer möglichen Verfolgung durch die Taliban eine Einzelfallbetrachtung zur Situation des dortigen - im Übrigen nicht vorverfolgt ausgereisten - Klägers vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2376/19

    Afghanistan; Zumutbarkeit der Niederlassung in einem sicheren Landesteil

    Auch wird die Auffassung vertreten, die Frage der Zumutbarkeit sei einer Konkretisierung auf Maßstabsebene von vornherein nicht zugänglich, weil sie von den Umständen des Einzelfalles abhänge (Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A -, juris Rn. 14; ähnlich OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 07.05.2018 - 3 L 84/18 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 13 A 3333/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen der landesweiten Verfolgung durch

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 3 L 84/18 -, juris, Rn. 8 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 2. November 2017 - 13a ZB 17.31033 -, juris, Rn. 4; zur insoweit vergleichbaren Frage der Sippenhaft OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 13 A 410/13.A -, juris, Rn. 6 ff.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 57/18

    Rechtsschutz gegen offensichtlich unbegründete Asylanträge

    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 07.05.2018 - 3 L 84/18 -, juris RdNr. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 9 A 302/19
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. November 2019 - A 11 S 2376/19 -, juris Rn. 36 f.; OVG S.-A., Beschluss vom 7. Mai 2018 - 3 L 84/18 -, juris Rn. 7.
  • VG Meiningen, 09.01.2020 - 8 K 26991/17
    In die Beurteilung fließen ein etwa der konkrete Vorwurf seitens der Taliban, die Häufigkeit und Intensität der erfolgten Bedrohung sowie die seit dem letzten Kontakt mit den Taliban und der Ausreise aus Afghanistan vergangene Zeit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2018 - 3 L 84/18 -, juris, Rn. 8 ff.; BayVGH, Beschluss vom 02.11.2017 - 13a ZB 17.31033 -, juris, Rn. 4).
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